Verwaltungsgerichtshof
07.07.1992
88/08/0127
GRS wie VwGH E 1992/05/12 87/08/0164 2
Ein Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH kann allein wegen eines Anteiles von nur 25 vH am Stammkapital der GmbH nach dem Gesetz keinen bestimmenden Einfluß auf diese Gesellschaft ausüben, es sei denn, daß der geschäftsführende Gesellschafter faktisch mehr Rechte in Anspruch nimmt, als ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages und des Geschäftsführervertrages zustehen (Hinweis E 20.3.1981, 3385/79).