Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1992

Geschäftszahl

88/08/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/12 87/08/0164 2

Stammrechtssatz

Ein Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH kann allein wegen eines Anteiles von nur 25 vH am Stammkapital der GmbH nach dem Gesetz keinen bestimmenden Einfluß auf diese Gesellschaft ausüben, es sei denn, daß der geschäftsführende Gesellschafter faktisch mehr Rechte in Anspruch nimmt, als ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages und des Geschäftsführervertrages zustehen (Hinweis E 20.3.1981, 3385/79).