Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1989

Geschäftszahl

88/08/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0113/78 E 15. Mai 1979 VwSlg 9841 A/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Wo das Kumulationsprinzip gilt, kommt dem Erschwerungsgrund des Paragraph 33, Ziffer eins, StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen derselben oder verschiedenen Art) nicht in Betracht.