Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

88/08/0097

Rechtssatz

Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt gemäß Paragraph 10, Absatz eins, ASVG erst mit der Aufnahme der Beschäftigung und nicht schon mit der Vereinbarung (Hinweis E 20.12.1984, 83/08/0164).