Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
88/08/0097
Eine sanktionslose Berechtigung zum Nichterscheinen oder zur jederzeitigen Beendigung einer übernommenen Arbeitsverpflichtung (und nicht schon das tatsächliche Nichterscheinen oder das tatsächliche vorzeitige Beenden der Beschäftigung) spricht gegen die Annahme einer persönlichen Abhängigkeit der Filmkomparsen gegenüber dem Inhaber der Agentur für Filmkomparsen.