Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

88/08/0097

Rechtssatz

Eine sanktionslose Berechtigung zum Nichterscheinen oder zur jederzeitigen Beendigung einer übernommenen Arbeitsverpflichtung (und nicht schon das tatsächliche Nichterscheinen oder das tatsächliche vorzeitige Beenden der Beschäftigung) spricht gegen die Annahme einer persönlichen Abhängigkeit der Filmkomparsen gegenüber dem Inhaber der Agentur für Filmkomparsen.