Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
88/08/0097
Ein durchgehendes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis der Filmkomparsen zum Inhaber der Agentur für Filmkomparsen besteht bei Fehlen einer Verpflichtung zur Annahme des jeweiligen Anbotes einer Beschäftigung als Komparse nicht.