Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

88/08/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/16 88/08/0260 3

Stammrechtssatz

Ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis kann nur dann angenommen werden, wenn eine im voraus bestimmte - oder tatsächlich feststellbare - periodisch wiederkehrende Leistungspflicht (täglich, wöchentlich, monatlich) besteht. Ferner muß ein Beschäftigungsverhältnis iSd ASVG mit einer tatsächlichen Beschäftigung zusammenfallen.