Verwaltungsgerichtshof
19.06.1990
88/08/0097
GRS wie 2662/78 E 24. Oktober 1980 RS 1
Zur Abgrenzung des Beschäftigungsverhältnisses nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG von anderen Formen rechtlicher Gestaltung der Beschäftigung ist das Merkmal der Dauer zwar in der Regel wenig aussagekräftig, in Grenzfällen, wie zB bei ganz kurzfristigen Beschäftigungen, kann es aber von Bedeutung sein.