Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1990

Geschäftszahl

88/08/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2662/78 E 24. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Abgrenzung des Beschäftigungsverhältnisses nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG von anderen Formen rechtlicher Gestaltung der Beschäftigung ist das Merkmal der Dauer zwar in der Regel wenig aussagekräftig, in Grenzfällen, wie zB bei ganz kurzfristigen Beschäftigungen, kann es aber von Bedeutung sein.