Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1988

Geschäftszahl

88/08/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080048.X02