Verwaltungsgerichtshof
10.11.1988
88/08/0048
GRS wie 85/04/0182 E 10. Juni 1987 RS 1
Wird das Bescheidkonzept nach Herstellung der Reinschrift vernichtet und liegt daher kein Geschäftsstück vor, das die eigenhändig gesetzte Genehmigung des genehmigenden Organs aufweist, so liegt ein Nichtbescheid vor, der von der Berufungsbehörde als unzulässig zurückzuweisen ist (Hinweis E 6.12.1985, 85/18/0029).
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080048.X02