Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1988

Geschäftszahl

88/08/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1890/55 E 31. Oktober 1957 VwSlg 4455 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Von einem Erschleichen des Bescheides kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Behörde die Möglichkeit hatte, die Unrichtigkeit des Parteienvorbringens durch amtswegige Ermittlungen ohne Schwierigkeit zu widerlegen, und von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080027.X04