Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

88/07/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/10 88/07/0002 1

Stammrechtssatz

Zum "bäuerlichen Betrieb" auf den das landwirtschaftliche Siedlungsverfahren abstellt, gehört eine personale Komponente, in der sich eine konkrete Beziehung zwischen dem jeweiligen Betrieb und der Familie, zu der dieser gehört - der "bäuerlichen Familie" -

ausdrückt (Hinweis E 20.12.1983, 82/07/0099, VwSlg 11268 A/1982). Eine derartige Beziehung besteht dann, wenn der hiefür wesentliche (Hinweis E 30.4.1985, 84/07/0212) bäuerliche Hof den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Familie - ihren Wohnsitz - bildet (Hinweis E 24.3.1981, 3532/80, VwSlg 10406 A/1981).