Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1992

Geschäftszahl

88/05/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0303 2

Stammrechtssatz

Ergeht an die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens eine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Einwendungen, so besteht in Ansehung der Erhebung von Einwendungen keine weitere Manuduktionspflicht der Behörde (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg NF 11745 A/1985, E 22.11.1988, 87/04/0129).