Verwaltungsgerichtshof
24.03.1992
88/05/0135
GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0303 2
Ergeht an die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens eine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Einwendungen, so besteht in Ansehung der Erhebung von Einwendungen keine weitere Manuduktionspflicht der Behörde (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg NF 11745 A/1985, E 22.11.1988, 87/04/0129).