Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.1991

Geschäftszahl

88/05/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/04 90/05/0190 7

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 6, Absatz eins, Wr GaragenG erwächst dem Nachbarn ein subjektiv öffentliches Recht.