Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
88/05/0002
Im baubehördlichen Bewilligungsverfahren darf - anders als im gewerberechtlichen Verfahren - ein nach dem Gesetz in Hinblick auf seine Immissionen unzulässiger Betrieb durch Auflagen nicht in einen (noch) zulässigen Betrieb umqualifiziert werden.