Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1988

Geschäftszahl

88/05/0002

Rechtssatz

Im baubehördlichen Bewilligungsverfahren darf - anders als im gewerberechtlichen Verfahren - ein nach dem Gesetz in Hinblick auf seine Immissionen unzulässiger Betrieb durch Auflagen nicht in einen (noch) zulässigen Betrieb umqualifiziert werden.