Verwaltungsgerichtshof
17.05.1988
88/05/0002
GRS wie 87/05/0154 E 22. Dezember 1987 RS 1
Die in einem aufhebenden aufsichtsbehördlichen Bescheid geäußerte, die Aufhebung tragende Rechtsansicht, ist im festgesetzten Verfahren bindend, mag sie auch zur objektiven Rechtslage in Widerspruch stehen.