Verwaltungsgerichtshof
18.04.1989
88/04/0313
GRS wie 82/06/0018 E 11. März 1982 RS 1
Der Rechtsanwalt ist seiner ihm zumutbaren Überwachungspflicht gegenüber einer Kanzleiangestellten nicht nachgekommen, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt hat.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040313.X02