Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1989

Geschäftszahl

88/04/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0191 E 2. Juli 1982 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 32, Absatz eins, Litera a, BAG stellt ausschließlich die Unterlassung der rechtzeitigen - d.i. jedenfalls binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses - Anmeldung eines Lehrvertrages unter Strafsanktion, was für den Tatzeitpunkt von Relevanz ist; eine darüber hinaus fortdauernde Nichtanmeldung des Lehrvertrages zur Eintragung fällt nicht unter die Strafsanktion des Paragraph 32, Absatz eins, Litera a, BAG.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040237.X01