Verwaltungsgerichtshof
24.01.1989
88/04/0152
Die Erlangung der Parteistellung durch Nachbarn iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO setzt das Vorliegen entsprechend qualifizierter Einwendungen voraus. Nur unter dieser Voraussetzung kommt eine Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen in Frage (Hinweis E 18.10.1988, 88/04/0074).