Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1989

Geschäftszahl

88/04/0152

Rechtssatz

Die Erlangung der Parteistellung durch Nachbarn iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO setzt das Vorliegen entsprechend qualifizierter Einwendungen voraus. Nur unter dieser Voraussetzung kommt eine Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen in Frage (Hinweis E 18.10.1988, 88/04/0074).