Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

88/04/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0140 E 23. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)