Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

88/04/0074

Rechtssatz

Die Erhebung von Einwendungen iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO hat bei der hiefür maßgeblichen erstbehördlichen Augenscheinsverhandlung zu erfolgen.