Verwaltungsgerichtshof
18.10.1988
88/04/0074
Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 74, Absatz 2, GewO
2. Satzteil der Ziffer 5, setzt eine im Zeitpunkt des gewerbebehördlichen Abspruches bereits vorliegende wasserrechtliche Genehmigung nicht voraus.