Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1988

Geschäftszahl

88/04/0073

Rechtssatz

Dem Vorbringen, dass die Nachbarn den Schutz der "in unserem Betrieb tätigen Arbeitnehmer bzw. unseres Pächters und seiner Leute, die auf der landwirtschaftlich genutzten gepachteten Liegenschaften arbeiten, die im Nahbereich der gegenständlichen Betriebsanlage liegen" als Inhaber einer Einrichtung, in der sich regelmäßig Personen aufhalten, gem Paragraph 75, Absatz 2, zweiter Satz geltend machen, ist nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, inwieweit bzw. in welchem Umfang den Nachbarn im Hinblick auf die bestehenden Pachtverhältnisse überhaupt Inhabereigenschaft iSd Paragraph 75, Absatz 2, zweiter Satz GewO zukommen würde (Hinweis auf E 21.9.1977, 1823/76). Dieses Vorbringen ist daher nicht als (entsprechend qualifizierte) Einwendung iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO anzusehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040073.X08