Verwaltungsgerichtshof
18.10.1988
88/04/0073
GRS wie 84/01/0140 E 23. Oktober 1985 RS 1
Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040073.X06