Verwaltungsgerichtshof
13.09.1988
88/04/0051
GRS wie 88/04/0050 E 13. September 1988 RS 3
Für die Annahme von Erschwerungsgründen ist die Dauer der unbefugten Gewerbeausübung nicht jedoch die Dauer des Verwaltungsverfahrens von Bedeutung.
ECLI:AT:VWGH:2005:1988040051.X03