Verwaltungsgerichtshof
28.06.1988
88/04/0030
GRS wie 81/04/0041 E 11. März 1983 VwSlg 10995 A/1983 RS 4
Insoweit nicht vom normativen Abspruch des Genehmigungsbescheides erfasste Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen der Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen zugrundeliegend oder mit der Vorschreibung derartiger Auflagen verbunden sein können, ist die Rechtsverletzungsmöglichkeit der Nachbarn im Betriebsbewilligungsverfahren, ohne Bindung an den Genehmigungsbescheid nach den Vorschriften der Paragraphen 74, ff GewO 1973 zu beurteilen.
Besprechung in:
ZfV 1989/1;