Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

88/04/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Von einem den Anforderungen des Paragraph 62, Absatz 4, AVG entsprechenden Berichtigungsbescheid ist bei einer Berichtigung der bescheiderlassenden Behörde in einer Angelegenheit des KFG von LReg in LH dann auszugehen, wenn der Berichtigungsbescheid unbekämpft geblieben ist und der Bf über Aufforderung des VwGH die Bezeichnung der belangten Behörde entsprechend richtiggestellt hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040023.X04