Verwaltungsgerichtshof
18.01.1989
88/03/0249
GRS wie 1163/68 B 23. September 1968 RS 1
Hat die Partei gegen den ihr zugestellten Bescheid Beschwerde erhoben, dann kann sie gegen denselben Bescheid, wenn er nochmals ihrem Vertreter zugestellt wird, nicht mehr Beschwerde erheben (Hinweis B 23.10.1951, 2254/51, VwSlg 2283 A/1951).