Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1989

Geschäftszahl

88/03/0249

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1163/68 B 23. September 1968 RS 1

Stammrechtssatz

Hat die Partei gegen den ihr zugestellten Bescheid Beschwerde erhoben, dann kann sie gegen denselben Bescheid, wenn er nochmals ihrem Vertreter zugestellt wird, nicht mehr Beschwerde erheben (Hinweis B 23.10.1951, 2254/51, VwSlg 2283 A/1951).