Verwaltungsgerichtshof
13.12.1989
88/03/0231
GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 1
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.