Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1989

Geschäftszahl

88/03/0227

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/18/0022 E 5. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die von einem Beschuldigten bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben (erfahrungsgemäß) der Wahrheit am nächsten kommen.