Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1989

Geschäftszahl

88/03/0188

Rechtssatz

Den Beamten trifft ein Verschulden iSd Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG, wenn er im Verwaltungsstrafverfahren, in welchem auf Grund eines zufolge der Blutabnahme erstellten Gutachtens über die Blutalkoholkonzentration seine Alkoholbeeinträchtigung iSd Paragraph 5, Absatz eins, StVO angenommen wurde, ein Geständnis ablegte, keine weiteren Beweisanträge stellte, das Straferkenntnis in Rechtskraft erwachsen ließ, und erst im Gerichtsverfahren erstmal das Vorliegen eines Sturztrunkes behauptete.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030188.X03