Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/03/0156

Rechtssatz

Ob die Beweiswürdigung richtig in dem Sinn ist, dass die Version des Meldungslegers und nicht die Version des Beschuldigten und der von ihm geführten Zeugen den Tatsachen entspricht, kann der VwGH in einem Verfahren über eine Bescheidbeschwerde nicht überprüfen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).