Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1989

Geschäftszahl

88/03/0116

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

88/03/0117

Rechtssatz

Ausführungen über die mangelnde Beweiskraft von Eintragungen in Kalenderblättern bzgl der Behauptung, das Fahrzeug zur Tatzeit am Tatort nicht gelenkt zu haben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030116.X03