Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1988

Geschäftszahl

88/03/0047

Rechtssatz

Ausführungen zu den Erfordernissen eines Gutachtens eines Sachverständigen zur Frage, ob der Besch den Verkehrsunfall bei zumutbarer Aufmerksamkeit habe bemerken müssen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988030047.X05