Verwaltungsgerichtshof
22.02.1989
88/02/0204
GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1
Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076).