Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1989

Geschäftszahl

88/02/0184

Rechtssatz

Eine Rechtsgrundlage für einen von der Beh gestellten Antrag, dem Besch "eine Sicherheitsleistung bei Gericht in Höhe von S ... für Prozesskosten mit Beschluss aufzuerlegen", besteht nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988020184.X02