Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1988

Geschäftszahl

88/02/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/01/0055 E 21. Jänner 1987 VwSlg 12378 A/1987 RS 7

Stammrechtssatz

Die Mitwirkung eines befangenen Organes bei der Entscheidung der ersten Instanz wird durch eine Berufungsentscheidung ohne Mitwirkung eines befangenen Organes gegenstandslos (Hinweis E 7.2.1969, 1307/68).