Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1988

Geschäftszahl

88/02/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0036/65 E 14. September 1965 VwSlg 6757 A/1965 RS 2

Stammrechtssatz

Aus einer Übermüdung kann auf eine im Paragraph 58, Absatz eins, StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020020.X00