Verwaltungsgerichtshof
23.11.1988
88/01/0176
Hat die Beh in ihrem Aussetzungsbescheid nicht präzise zum Ausdruck gebracht, bis zur Rechtskraft welcher gerichtlichen Entscheidung in welchem konkreten Verfahren sie die Unterbrechung verfügt hat, verstößt der ausgefertigte Bescheid insofern gegen das Gebot der Bestimmtheit.
Vorgeschichte:
85/01/0162 E 27. Januar 1988;
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010176.X01