Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1988

Geschäftszahl

88/01/0176

Rechtssatz

Hat die Beh in ihrem Aussetzungsbescheid nicht präzise zum Ausdruck gebracht, bis zur Rechtskraft welcher gerichtlichen Entscheidung in welchem konkreten Verfahren sie die Unterbrechung verfügt hat, verstößt der ausgefertigte Bescheid insofern gegen das Gebot der Bestimmtheit.

Beachte

Vorgeschichte:

85/01/0162 E 27. Januar 1988;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010176.X01