Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1991

Geschäftszahl

87/18/0043

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0521 B 27. April 1984 VwSlg 11422 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Wird nur Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes und einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Stempelgebühren und Kommissionsgebühren gewährt, kann aus diesem Titel kein Ersatz von Barauslagen (Fotokopien, Porto) gewährt werden.