Verwaltungsgerichtshof
05.06.1987
87/18/0027
GRS wie 0195/74 E 26. Juni 1974 RS 1
Es ist nicht von Bedeutung, ob die Verfolgungshandlung dem Täter zur Kenntnis gelangt (hier: Zustellversuch). Die Verfolgungshandlung muß nur während der Verjährungszeit in irgend einer Form nach außen in Erscheinung treten.
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180027.X02