Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1988

Geschäftszahl

87/17/0326

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 4

Stammrechtssatz

Die Bestimmung der Paragraphen 183, Absatz eins und Absatz 2, Stmk LAO und Paragraph 236, Absatz eins, BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern.