Verwaltungsgerichtshof
02.12.1988
87/17/0326
GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 4
Die Bestimmung der Paragraphen 183, Absatz eins und Absatz 2, Stmk LAO und Paragraph 236, Absatz eins, BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, eine infolge der besonderen Umstände des Einzelfalles eingetretene besonders harte Auswirkung der Abgabenvorschriften, die der Gesetzgeber, wäre sie vorhersehbar gewesen, vermieden hätte, zu mildern.