Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1988

Geschäftszahl

87/17/0326

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Hinweis E 11.11.1987, 87/13/0014).