Verwaltungsgerichtshof
02.12.1988
87/17/0326
GRS wie 85/17/0121 E 23. September 1988 RS 3
Eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann gegeben sein, wenn bei Anwendung des Gesetzes im Einzelfall ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt (Hinweis E 11.11.1987, 87/13/0014).