Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1987

Geschäftszahl

87/17/0261

Rechtssatz

Maßgebend für die Bemessung des Kanalisationsbeitrages sind die verbaute Grundfläche (in Quadratmetern) und die Geschoßanzahl. Auf die (geringere) Fläche eines (zurückspringenden) Obergeschosses kommt es nach dem Gesetz nicht an.