Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.02.1990

Geschäftszahl

87/17/0260

Rechtssatz

Das Fehlen einer Konzession nach Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2, KWG (Girogeschäft) schließt die Durchführung der Geschäfte nach Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 6, KWG nicht aus.