Zum Begriff der Wertpapiere iSd § 1 Abs 2 Z 5 KWG gehören nur jene, die in der taxativen Aufzählung des § 1 DepG genannt sind.Zum Begriff der Wertpapiere iSd Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 5, KWG gehören nur jene, die in der taxativen Aufzählung des Paragraph eins, DepG genannt sind.