Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.02.1990

Geschäftszahl

87/17/0260

Rechtssatz

Wurde einer Bank (lediglich) eine Konzession nach Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 6, KWG verliehen, dann ist sie trotz der Bestimmung des Abschn römisch zwei Ziffer 3, der Kundmachung DE 87/04 zur Durchführung der unter die Kundmachung DE 87/10 fallenden Geschäfte nicht berechtigt.