Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1989

Geschäftszahl

87/17/0209

Rechtssatz

"Berieselungsmusik" in Einkaufsmärkten stellt KEINE Veranstaltung dar, die ausschließlich Zwecken der WIRTSCHAFTSWERBUNG DIENT.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1990/6, S 342;