Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1989

Geschäftszahl

87/17/0170

Rechtssatz

Eine Verpflichtung der Beh im Spruch des Bescheides anzuführen, für welche Teile eines Straßenbauvorhabens die zu enteignenden Grundstücksflächen beansprucht werden, kann dem Vlbg StraßenG - auch nicht in Verbindung mit Paragraph 59, Absatz eins, AVG - entnommen werden.