Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1989

Geschäftszahl

87/17/0164

Rechtssatz

Aus Paragraph 17, Absatz eins, AVG kann kein Recht abgeleitet werden, im Rahmen des Parteiengehörs den gesamten Akt - oder auch Aktenbestandteile -

in Kopie von der Beh zugesendet zu erhalten. (Hinweis auf E vom 20.11.1986, 86/02/0091)