Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1990

Geschäftszahl

87/17/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/10/0035 2

Stammrechtssatz

Schriftstücke sind bei sonstiger Unwirksamkeit des Bescheides an den bevollmächtigten Vertreter zuzustellen.