Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.1989

Geschäftszahl

87/17/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2435/76 E 22. Februar 1979 RS 9

Stammrechtssatz

Die Übertretung nach Paragraph 366, Absatz eins, GewO ist hinreichend umschrieben, wenn der Tag der Tat, das zum Anbieten der Tätigkeit verwendete Medium (verschiedene Zeitungen) und der Inhalt der Inserate im Spruch des Straferkenntnisses angeführt wurden.